Die interne Meldestelle der Lebenshilfe Buxtehude e.V.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Menschen, die im beruflichen Zusammenhang Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße geben.
Die Lebenshilfe Buxtehude e.V. stellt dafür eine interne Meldestelle zur Verfügung. Hinweise werden vertraulich behandelt. Ziel ist es, mögliche Verstöße zu prüfen, aufzuklären und geeignete Schritte einzuleiten.
Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle der Lebenshilfe Buxtehude e.V. wird betreut durch:
Sebastian Beck
Geschäftsführung
Heidrun Haupt
Qualitätsmanagement
So erreichen Sie die interne Meldestelle
E-Mail: hinweis@lebenshilfe-buxtehude.de
Telefon: 04161 - 74 30 113
Postanschrift:
Lebenshilfe Buxtehude e.V.
Interne Meldestelle
Apensener Straße 93
21614 Buxtehude
Bitte auf dem Umschlag vermerken:
Vertraulich - interne Meldestelle
Auf Wunsch ist auch ein persönliches Gespräch möglich. Bitte vereinbaren Sie dafür vorher einen Termin.
Dokumente zum Download
Für eine Meldung per E-Mail oder per Post verwenden Sie bitte das Meldeformular.
Meldeformular Hinweisgeberschutz
Wer kann einen Hinweis geben?
Hinweise können zum Beispiel geben:
- Mitarbeitende
- Auszubildende
- Bewerber
- ehemalige Mitarbeitende
- Honorarkräfte
- Praktikanten
- Personen, die beruflich mit der Lebenshilfe Buxtehude e.V. in Kontakt stehen
Welche Hinweise sind gemeint?
Gemeint sind Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße, die im Zusammenhang mit der Arbeit der Lebenshilfe Buxtehude e.V. stehen.
Das können zum Beispiel Hinweise sein zu:
- strafbaren Handlungen
- Verstößen gegen Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz
- Datenschutzverstößen
- Verstößen gegen Vorgaben zum Schutz von Beschäftigten
- Verstößen gegen steuerrechtliche Vorgaben
- weiteren Verstößen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Nicht gemeint sind allgemeine Beschwerden, persönliche Konflikte oder Rückmeldungen zur Arbeit der Lebenshilfe. Dafür stehen weiterhin die bekannten Ansprechpartner, die Leitungskräfte oder unser Bereich „Lob & Tadel“ zur Verfügung.
Was passiert nach einer Meldung?
Die interne Meldestelle bestätigt den Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen, sofern eine Kontaktmöglichkeit angegeben wurde.
Danach wird geprüft, ob der Hinweis in den Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Wenn nötig, werden weitere Informationen eingeholt und passende Schritte eingeleitet.
Spätestens nach drei Monaten erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, soweit dadurch keine internen Prüfungen oder Rechte anderer Personen beeinträchtigt werden.
Vertraulichkeit
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt. Das gilt auch für Personen, die in einer Meldung genannt werden.
Zugriff auf Hinweise haben nur die Personen, die für die Bearbeitung zuständig sind.
Datenschutz
Bei einer Meldung werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist.
Die genaue Prüfung und Beschreibung der datenschutzrechtlichen Informationen erfolgt durch die zuständigen Stellen der Lebenshilfe Buxtehude e.V.
Externe Meldestellen
Hinweise können auch an externe Meldestellen gegeben werden. Eine externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.