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Spenden haben Sinn PDF Drucken

"Das Salz in der Suppe"

Spenden für die Lebenshilfe sind die Würze für das Vereinsleben

Spenden ermöglichen - über den Etat einer Einrichtung hinaus - außergewöhnliche Aktivitäten oder spezielle Anschaffungen, die den von uns betreuten Menschen in besonderer Weise zugute kommen.
Zum Hintergrund:
Jede unserer Einrichtungen, ob Frühförderung, Kindergarten oder Wohnhaus, wird vom (örtlichen oder überörtlichen) Sozialhilfeträger nach bestimmten Vergütungsrichtlinien bezuschusst.

§ 75, Abs. 3 des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) besagt:

„Wird die Leistung von einer Einrichtung erbracht, ist der Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband eine Vereinbarung über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung), die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung) und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung) besteht. Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen."

§ 76, Abs. 1, Satz 3 SGB XII:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

Mit Ihrer Hilfe können wir mehr als das Notwendige tun:

Hier einige Beispiele von Aktivitäten und Anschaffungen der letzen Jahre aus Spendenmitteln:

  • Förderung von Freizeitgruppen für behinderte Menschen
  • Ermöglichung von Ferienfahrten
  • Förderung einer integrativen Fußballgruppe
  • Anschaffung eines Trampolins
  • Anschaffung eines Brennofens für Tonarbeiten
  • Einrichtung eines Snoezelenraumes
  • Finanzierung eines Selbstverteidigungskurses für behinderte Menschen


Bitte spenden Sie und ermöglichen Sie besondere Förderung unserer behinderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen!

Spendenkonto:
Sparkasse Harburg-Buxtehude
Nr. 50 000 959
BLZ: 207 500 00

Bis zu einem Spendenwert von 100,- Euro reicht die Quittung für die Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit beim Finanzamt. Bei einem Spendenwert von über 100,- Euro stellen wir unaufgefordert eine Spendenquittung aus.