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Kalle-Gerloff-Schule PDF Drucken

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Melanie Niepel
Diplom-Pädagogin
Tel.: 04161 / 7430-21
Fax: 04161 / 7430-15
E-Mail:
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Die Kalle-Gerloff-Schule – staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte – mit ihren Kooperationsklassen erfüllt den im Niedersächsischen Schulgesetz festgelegten Erziehungs- und Bildungsauftrag. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwer­punkt geistige Entwicklung erfüllen in der Kalle-Gerloff-Schule ihre 12-jährige Schulpflicht. Für die Aufnahme in die Kalle-Gerloff-Schule bestehen keine Mindestanforderungen.

Grundlage der Arbeit ist das Niedersächsische Schulgesetz in Verbindung mit dem SGB XII.

Ziele und Inhalte der Arbeit werden in Orientierung an das Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und auf der Grundlage von individuellen Förderplänen festgelegt.Voraussetzungen für den Besuch in der Kalle-Gerloff-Schule sind das Einverständnis der Eltern, der Beschluss der Landesschulbehörde und das Kostenanerkenntnis des Sozialhilfeträgers.


Die Kalle-Gerloff-Schule ist eine Ganztagseinrichtung. Die Schüler werden ihrem Lern- und Entwicklungsniveau entsprechend in folgenden Bereichen unterrichtet und gefördert:

  • Förderung der Wahrnehmung
  • Unterricht in Kommunikation / Deutsch
  • Unterricht in Mathematik
  • Werken, Textiles Gestalten, Kunst, Musik
  • Hauswirtschaft / Kochen
  • Sachunterricht, Welt- und Umweltkunde
  • Schwimmen, Motopädie, Sport
  • Sprachtherapie, Krankengymnastik, Psychomotorik

Unterricht und Erziehung in der Kalle-Gerloff-Schule haben zum Ziel, ein Lernumfeld zu gestalten, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit selbst bestimmt entfalten können, damit sie zur größtmöglichen Eigenständigkeit finden und eigene Entwicklungsmöglichkeiten nutzen. Jede Schülerin und jeder Schüler wird als autonome Persönlichkeit wahrgenommen und hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Seit 1996 bestehen Kooperationsklassen an Grundschulen und an weiterführenden Schulen. In einer Kooperationsklasse stehen der gemeinsame Unterricht und die Gestaltung des gemeinsamen Schullebens im Vordergrund. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen können unter Berücksichtigung individueller Entwicklungs- und Handlungsniveaus miteinander und voneinander lernen. (siehe Ausführungen im Beispiel: Die Kooperationsklasse in der Rosenborn–Grundschule in Harsefeld ...>)
Eltern und Schülerinnen und Schüler haben keinen Rechtsanspruch auf eine kooperative Beschulung. Wenn die Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Kooperationsklassen hergestellt werden können und wenn es für die Schülerinnen und Schüler sinnvoll ist, dann können Kooperationsklassen über einen Zeitraum von acht Schuljahren gebildet werden (vier Jahre in einer Grundschule, vier Jahre in einer weiterführenden Schule). Im Sekundarbereich II erfolgt die Beschulung in der Zentrale der Kalle-Gerloff-Schule.
 

Schwerpunkte des Sekundarbereiches II (Abschlussstufe, Kooperationsklasse an den Berufsbildenden Schulen, Schülerfirma) sind die intensive Vorbereitung auf und das Heranführen an das Erwachsenwerden. Wesentliche Inhalte sind die Bereiche Ich – Erfahrung, Arbeit und Beruf, Wohnen und Freizeit.

Einige Ziele des Bereiches „Arbeit und Beruf“ im Sinne einer Berufsvorbereitenden Grundbildung sind:

  • Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Zuverlässigkeit
  • Selbständigkeit, Selbstvertrauen, Kritikfähigkeit
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung
  • Gruppenfähigkeit
  • Lebenspraktische Fähigkeiten
  • Flexibilität
 


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So finden Sie zur Kalle-Gerloff-Schule, Apensener Str. 93:

 

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