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Stiftung der Lebenshilfe Buxtehude gegründet
Seit 47 Jahren unterstützt die Lebenshilfe Buxtehude Menschen mit Behinderungen
Jetzt hat die Lebenshilfe eine Stiftung gegründet, mit der diese Menschen langfristig und wirksam unterstützt werden können.
Die Stiftung fördert:
- Menschen mit Behinderungen in ihrem Streben nach Eigenständigkeit und Führung eines selbstbestimmten Lebens, z.B. im Bereich Arbeit und Wohnen
- Menschen mit Behinderungen in ihrem Wunsch nach gesellschaftlicher Teilhabe (Integration) in Freizeit, Kultur und Sport
- Menschen mit schwersten Behinderungen und alte Menschen mit Behinderung in ihren besonderen Hilfebedürfnissen
- Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung ihres Alltages (Förderung der Selbsthilfe)
Was ist der Unterschied zum Verein Lebenshilfe Buxtehude?
Die Stiftung ist nicht für das "operative Geschäft", also für die tägliche Arbeit in den verschiedenen Bereichen zuständig, sondern für das "darüber hinaus", für die langfristige Absicherung unserer Arbeit in die Zukunft.
Jede Stiftung, so auch die Stiftung der Lebenshilfe Buxtehude ist mit einem Grundvermögen ausgestattet. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht.
Jede Stiftung muss ihr Vermögen grundsätzlich erhalten.
Dies garantiert dauerhafte Wirkung in die Zukunft.
Jede Zustiftung — im Gegensatz zur Spende — erhöht das Vermögen der Stiftung.
Die Erträge der Stiftung werden jährlich ausgeschüttet und kommen direkt behinderten Menschen zugute.
Deshalb ist die Stiftung eine Quelle, die nie versiegt.
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand
Der Stiftungsrat:
Dem Stiftungsrat gehören an (v.l.n.r.):
Helmuth Ponath, Frank Jäschke (1. Vorsitzender), Iris Wolf (stellv. Vorsitzende), Karl-Hermann Gerloff, Andreas Guth
Als oberstes Organ der Stiftung kümmert sich der Stiftungsrat um die grundlegende Ausrichtung und die Festlegung der Ziele und er gibt Empfehlungen an den Vorstand der Stiftung zur Verwendung der Mittel.
Der Vorstand
Dem Vorstand gehören an (v.l.n.r.):
Eckhard Stein als Geschäftsführer des Vereins Lebenshilfe, Gesa Marquardt (stellv. Vorsitzende) und Robert Kamprad (1. Vorsitzender)
Der Vorstand kümmert sich um die laufenden Geschäfte und die Umsetzung der festgelegten Ziele.
Was haben Sie vom Stiften?
Als Angehöriger
eines Menschen mit Behinderung sorgen Sie dauerhaft für sein Wohlergehen. Sie können die Stiftung durch eine Testamentsspende sowie auch durch ein „Behindertentestament“ mit Testamentsvollstreckung bedenken.
Ihr persönliches Engagement lebt auf Dauer in der Stiftung weiter.
Als Unternehmen oder Privatperson
stiften Sie Nutzen im Sinne des Gemeinwohls und helfen Menschen mit Behinderungen hier in Buxtehude.
Sie verbinden ihr gemeinnütziges Engagement mit der erfolgreichen und angesehenen Arbeit der Lebenshilfe Buxtehude.
Der Schwerpunkt der Stiftung soll auf einer nachhaltigen Förderung liegen, Projekte sollen langfristig gesichert werden.
"Damit auch die Eltern von schwerstbehinderten Kindern in Ruhe alt werden können, müssen sie wissen, dass Ihre Kinder gut versorgt sind“, so Andreas Guth, Stiftungsratsmitglied und selbst Vater eines behinderten Kindes.
Da die staatliche Finanzierung immer stärker reduziert werde, lassen sich große Projekte nicht zuverlässig planen. Deshalb ist die Stiftung eine gute Lösung, um diese Vorhaben zu Gunsten der behinderten Menschen voranzutreiben und langfristig zu sichern.
Stiftung der Lebenshilfe Buxtehude
Apensener Str. 93
21614 Buxtehude
Sparkasse Harburg-Buxtehude
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